11. Allgemeine Hinweise
1. Anmeldung
Durch seine Anmeldung erklärt der Teilnehmer seine Bereitschaft, sich in eine christliche Gemeinschaft einzufügen und sich dem jeweiligen Programm anzuschließen. Sollte die Leitung einen Teilnehmer aus disziplinarischen Gründen nach Hause schicken, gehen die Kosten des Rücktransports zu Lasten des Teilnehmers bzw. dessen Erziehungsberechtigten. Die Bereitschaft zur Teilnahme an den gemeinsamen Treffen und Veranstaltungen wird vorausgesetzt. Während eines GOSPELTRIBE-Einsatzes oder auch anderen GOSPELTRIBE- Veranstaltungen wird der Verzicht auf Drogen- und Alkoholkonsum erwartet. Wenn nicht anders vereinbart, sind nur schriftliche Unterschriften rechtskräftig.
2. Bestätigung
Der Teilnehmer wird, sofern nicht anders erwähnt, nach Eingang seiner Anmeldung eine schriftliche Anmeldebestätigung mit einer Zahlungsaufforderung erhalten. Nach Eingang der Bestätigung durch GOSPELTRIBE ist die Anmeldung gültig und bei Stornierungen wird eine Verwaltungsgebühr von 50€ eingefordert.
3. Preiserhöhungen
Wir behalten uns vor, wesentliche Kostenerhöhungen, die bis zum Beginn eines Einsatzes eintreten und vor Beginn des Einsatzes kommuniziert werden, weiterzugeben und den Teilnehmern zu berechnen.
4. Haftung
GOSPELTRIBE übernimmt keine Haftung bei selbstverschuldeten Beschädigungen, Unglücksfällen, Verlusten, Verspätungen oder anderen Schadensfällen. Für Ausfälle bedingt durch höhere Gewalt (Wasser, Feuer, Sturm, Epidemien etc.) sind wir zu keinen Ersatzzahlungen verpflichtet. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften, insbesondere die rechtzeitige und vollständige Erlangung von Reisepass, Visa und Reisegestattungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der
Nichtbefolgung solcher Reisevorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Ausgenommen hiervon sind Fälle, die aufgrund von schuldhaften Falsch- oder Nichtinformationen von GOSPELTRIBE entstehen.
Der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigte bevollmächtigen GOSPELTRIBE, im Notfall ärztliche Hilfe in Form einer Behandlung, Narkose oder Operation in Anspruch zu nehmen, sofern sie nach Meinung des behandelnden Arztes notwendig ist. Für eine solche notwendige Behandlung und einen eventuell erforderlichen Rücktransport trägt der Teilnehmer alle Kosten. GOSPELTRIBE e.V., deren Mitarbeiter und freiwillige Helfer haften nicht für mögliche Verletzung, Beschädigung oder Verluste, die einem Teilnehmer während einer Veranstaltung oder eines Einsatzes entstehen.
5. Änderungen
Eventuelle Programmänderungen, zum Beispiel aus organisatorischen Gründen, behalten wir uns vor. Gegebenenfalls informieren wir über Änderungen durch persönliche Schreiben.
6. Nichtgewerbliche Nutzung von Foto- und Filmaufnahmen
Der Teilnehmer, bzw. dessen Erziehungsberechtigter, erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos und Filmaufnahmen im Rahmen von GOSPELTRIBE-Publikationen für nichtgewerbliche Zwecke frei verwendet werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Teilnehmer GOSPELTRIBE schriftlich auf dem Postweg informieren.
7. Stornierungs- und Rücktrittsbedingungen Ein Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn einer GOSPELTRIBE-Veranstaltung oder Reise zurücktreten. Aus Beweissicherungsgründen muss der Rücktritt schriftlich auf dem Postweg erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Poststempel. Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reise- bzw. Veranstaltungsvertrag zurückzutreten, die Reise/Veranstaltung nicht an, und dies ist durch GOSPELTRIBE nicht zu vertreten, kann GOSPELTRIBE eine angemessene Entschädigung für getroffene Vorkehrungen verlangen. Diese kann auch pauschaliert werden, nämlich:
- zwischen dem 60. – 43.Tag vor Beginn der Veranstaltung bzw. Einsatzes mit 20% des Veranstaltungspreises.
- zwischen dem 43. – 22. Tag vor Beginn der Veranstaltung bzw. Einsatzes mit 35% des
Veranstaltungspreises.
- zwischen dem 21.Tag vor Beginn und dem Beginn der Veranstaltung bzw. Einsatzes mit 50% des
Veranstaltungspreises.
GOSPELTRIBE wird versuchen, die durch einen Rücktritt eines Teilnehmers entstehenden Schäden so gering wie möglich zu halten. Sollten für GOSPELTRIBE zum Zeitpunkt des Rücktritts des Teilnehmers jedoch schon Kosten entstanden sein, z.B. Flugtickets, Platzreservierungen bei Busunternehmen etc., gehen die Stornierungskosten, zum Beispiel eines Flugtickets, zu Lasten des zurückgetretenen Teilnehmers. Der Träger behält sich vor, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen. Tritt der Teilnehmer mehr als 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn zurück oder lässt er sich, nach Zustimmung des Trägers, durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, so wird hierfür eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro fällig, höchstens jedoch 10% des Veranstaltungspreises. Die oben aufgeführten Bedingungen bezüglich der Stornierungskosten von Fixkosten bleiben davon unberührt. Das Abschließen einer persönlichen Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
8. Rücktritt durch den Träger
Werden, sofern im Einzelfall nicht anders angegeben, nur 50% der kalkulierten Teilnehmerzahl erreicht, ist der Träger berechtigt, die Veranstaltung/den Einsatz bis eine Woche nach angegebenem Anmeldeschluss abzusagen. Einen gezahlten Beitrag erhält der Teilnehmer in diesem Fall in geleisteter Höhe unverzüglich zurück. Weitere Schadensersatzforderungen können nicht geltend gemacht werden.
9. Haftung
Der Träger haftet als Veranstalter für
- die gewissenhafte Vorbereitung,
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung,
- die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen,
entsprechend der Ortsüblichkeiten des jeweiligen Aufenthaltsortes. Für ein Verschulden, der bei der Durchführung der Reise/Veranstaltung in Anspruch genommenen Beförderungsunternehmen, haften wir dem Grunde und der Höhe nach nur im Rahmen der Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen. Eine Haftung für Verzögerungsschäden ist hierbei ausgeschlossen.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz von GOSPELTRIBE e.V.
11.Auslandsreisen
Eine entsprechende Krankenversicherung für Einsätze und Veranstaltungen im Ausland muss der Teilnehmer selbst abschließen. Der Teilnehmer ist zudem selbst dafür verantwortlich, sämtliche für das jeweilige Reiseland erforderlichen Impfungen erhalten zu haben.
12. Datenschutzhinweis
Für die Organisation und Durchführung der Einsätze und Veranstaltungen müssen wir einen Teil deiner Angaben aus diesem Formular in unserer elektronischen Datenverarbeitung speichern. Deine Angaben werden vertraulich behandelt und selbstverständlich nicht an Dritte weitergeleitet. Einsicht in deine Daten erhalten die zuständigen Sachbearbeiter und Mitarbeiter der zuständigen Bereiche. Du kannst die freiwillige Zustimmung der Speicherung der Daten jederzeit widerrufen. Du bist jederzeit berechtigt, eine umfangreiche Auskunftserteilung zu ersuchen oder eine Berichtigung oder Löschung zu veranlassen.
Karlsruhe,
01.10.2024