Allgemeine Hinweise und Geschäftsbedingungen für GOSPELTRIBE-Einsätze und -
Veranstaltungen
1. Bewerbung
Durch seine Bewerbung erklärt der/die Bewerber/in seine/ihre Bereitschaft, sich in eine christliche Gemeinschaft einzufügen und sich dem jeweiligen Programm anzuschließen. Die Bereitschaft zur Teilnahme an den gemeinsamen Treffen und Veranstaltungen wird vorausgesetzt. Während aller offizieller Veranstaltungen im Rahmen von GOSPELTRIBE wird der Verzicht auf Drogen-
und Alkoholkonsum erwartet.
2. Bestätigung
Nachdem die Bewerbung bei uns eingegangen ist, erhält der/die Bewerber/in in der Regel eine schriftliche Bestätigung sowie eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch.
Die Bewerbung wird erst dann rechtskräftig, wenn:
- die vollständige Bearbeitungsgebühr bezahlt wurde und
- alle erforderlichen Referenzschreiben eingereicht wurden.
Falls keine Bestätigung innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt, empfehlen wir, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen.
3. Preiserhöhungen
Wir behalten uns vor, unerwartete Kostenerhöhungen, die bis zum Beginn einer Veranstaltung oder eines Einsatzes entstehen, an die Teilnehmenden weiterzugeben und den Preis entsprechend anzupassen.
4. Haftung
GOSPELTRIBE übernimmt keine Haftung bei selbstverschuldeten Beschädigungen, Unglücksfällen, Verlusten, Verspätungen oder anderen Schadensfällen. Für Ausfälle bedingt durch höhere Gewalt (Wasser, Feuer, Sturm etc.) sind wir zu keinen Ersatzzahlungen verpflichtet. Der/die Teilnehmer/in, bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigte erlauben GOSPELTRIBE, im Notfall ärztliche Hilfe in Form einer Behandlung, Narkose und Operation in Anspruch zu nehmen, sofern sie nach Meinung des behandelnden Arztes notwendig ist, und entbinden GOSPELTRIBE e.V., deren Mitarbeiter/innen und freiwillige Helfer/innen von jeder Verbindlichkeit entstehend aus irgendeiner möglichen Verletzung, Beschädigung oder einem Verlust, die von der oben genannten Person während einer Veranstaltung/Einsatzes verursacht oder die der oben genannten Person zugefügt werden könnte.
5. Änderungen
Eventuelle Programmänderungen, zum Beispiel aus organisatorischen Gründen, behalten wir uns vor. Gegebenenfalls informieren wir über Änderungen durch persönliche Schreiben.
6. Nichtgewerbliche Nutzung von Foto- und Filmaufnahmen
Der/die Bewerber/in, bzw. die Erziehungsberechtigten des/r Teilnehmers/in erklären sich damit einverstanden, dass Fotos und Filmaufnahmen im Rahmen von GOSPELTRIBE-Publikationen, für nichtgewerbliche Zwecke, frei verwendet werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der/die Bewerber/in GOSPELTRIBE schriftlich über den Postweg informieren.
7. Stornierungs-und Rücktrittsbedingungen
Ein/e Bewerber/in kann jederzeit vor Beginn der BMS zurücktreten. Aus Beweissicherungsgründen muss der Rücktritt schriftlich auf dem Postweg erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Poststempel. Tritt der/die Teilnehmer/in von der Anmeldung zurück oder tritt er/sie, ohne von der Teilnahmevereinbarung zurückzutreten, die Teilnahme nicht an, wird eine Entschädigung für getroffene Vorkehrungen einbehalten. Der Träger kann einen pauschalen Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt,
zwischen dem 60. – 43.Tag vor Beginn der BMS, bzw. Einsatzes 20% des Gesamtpreises.
zwischen dem 43. – 22. Tag vor Beginn der BMS, bzw. Einsatzes 35% des Gesamtpreises.
zwischen dem 21.Tag und dem Beginn der BMS, bzw. Einsatzes 50% des Gesamtpreises.
Sollten für GOSPELTRIBE zum Zeitpunkt des Rücktritts des/r Teilnehmers/in schon Fixkosten, wie zum Beispiel das Buchen von Flugtickets, Platzreservierungen bei Busunternehmen, etc. entstanden sein, gehen die Stornierungskosten zusätzlich voll zu Lasten des/r zurücktretenden Teilnehmers/in. Die oben aufgeführten Stornierungskosten beziehen sich in einem solchen Fall auf den Gesamtpreis. Der Träger behält sich vor, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen. Tritt der/die Teilnehmer/in mehr als 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn zurück oder lässt er/sie sich, nach Zustimmung des Trägers durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, so wird lediglich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro erhoben. Die oben aufgeführten Bedingungen, was die Stornierungskosten von Fixkosten betrifft, bleiben davon unberührt. Das Abschließen einer persönlichen Reiserücktrittsversicherung für den Missionseinsatz wird empfohlen.
8. Rücktritt durch den Träger
Werden, sofern im Einzelfall nicht anders angegeben, nur 50% der kalkulierten Teilnehmerzahl erreicht, ist der Träger berechtigt, die Veranstaltung/den Einsatz bis eine Woche nach angegebenem Anmeldeschluss abzusagen. Den Preis erhält der/die Bewerber/in in voller Höhe unverzüglich zurück. Weitere Schadensersatzforderungen können nicht geltend gemacht werden. Sollte die Leitung eine/n Teilnehmer/in aus disziplinarischen Gründen nach Hause schicken, gehen die Kosten des Rücktransports zu Lasten des/r Teilnehmers/in, bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigten.
9. Haftung
Der Träger haftet als Veranstalter für
1. die gewissenhafte Vorbereitung,
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung,
4. die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, entsprechend der Ortsüblichkeiten des jeweiligen Aufenthaltsortes. Für ein Verschulden, der bei der Durchführung der Reise/Veranstaltung in Anspruch genommenen Beförderungsunternehmen, haften wir dem Grunde und der Höhe nach nur im Rahmen der Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen. Eine Haftung für Verzögerungsschäden ist hierbei ausgeschlossen.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von GOSPELTRIBE e.V.
11. Auslandsreisen
Eine entsprechende Krankenversicherung für Einsätze und Veranstaltungen im Ausland muss der Teilnehmer selbst abschließen. Der Teilnehmer ist zudem selbst dafür verantwortlich, sämtliche für das jeweilige Reiseland erforderlichen Impfungen erhalten zu haben.
12. Datenschutzhinweis
Für die Organisation und Durchführung der Bibel- und Missionsschule müssen wir einen Teil der Angaben des/r Bewerbers/in aus diesem Formular in unserer elektronischen Datenverarbeitung speichern. Deine Angaben werden vertraulich behandelt und grundsätzlich nicht an Dritte weitergeleitet. Einsicht in diese Daten erhalten die zuständigen Sachbearbeiter/innen und Mitarbeiter/innen der Bibelschule. Im Bedarfsfall, z.B. Hotelbuchungen o.ä., kann es sein, dass wir die Daten mit Dritten teilen müssen. Nach Beendigung der Bibelschule kann der/die Bewerber/in die freiwillige Zustimmung der Speicherung der Daten jederzeit widerrufen und ist jederzeit berechtigt, eine umfangreiche Auskunftserteilung zu ersuchen oder eine Berichtigung zu veranlassen.
Karlsruhe, 12.06.2020